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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mein Halteverbot, Inhaber Felix Brauers

Anbieter und Vertragspartner

Mein Halteverbot

Inhaber: Felix Brauers
Saarner Straße 339
45478 Mülheim an der Ruhr

Telefon: 0208 20 777 035
E-Mail: info@mein-halteverbot.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Felix Brauers, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Mein Halteverbot“ (im Folgenden „Mein Halteverbot“), und seinen Kunden über die Vermietung von Halteverbotsschildern und Zubehör sowie über zusätzlich vereinbarte Leistungen, insbesondere die Lieferung, das Aufstellen und den Abbau der Schilder sowie die Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Mein Halteverbot stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Mein Halteverbot in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Verträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Leistungen, Servicepakete

(1) Mein Halteverbot bietet folgende Leistungen an, die einzeln oder kombiniert beauftragt werden können:

a) Selbstabholung

Der Kunde mietet die Halteverbotsschilder einschließlich Standfüßen und Pfosten und holt diese am Abholort von Mein Halteverbot ab. Der Kunde transportiert die Schilder eigenverantwortlich, stellt sie selbst auf, baut sie ab und gibt sie am vereinbarten Rückgabeort zurück. Die Adresse des Abholortes wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

b) Lieferung und Aufstellung

Mein Halteverbot liefert die Schilder zum vereinbarten Standort, stellt sie verkehrssicher auf und baut sie nach Ende der Mietzeit wieder ab. Die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt in diesem Servicepaket dem Kunden, sofern nicht zusätzlich der Genehmigungsservice gemäß lit. c) beauftragt wird.

c) Komplettpaket mit Genehmigungsservice

Zusätzlich zu Lieferung, Aufstellung und Abbau übernimmt Mein Halteverbot die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung (umgangssprachlich „Halteverbotsgenehmigung“) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Näheres regelt § 9.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Maßgeblich sind die dort genannten Leistungen, der vereinbarte Zeitraum, der Aufstellort sowie die Anzahl und Art der Schilder.

(3) Mein Halteverbot stellt Halteverbotsschilder zur Verfügung, die in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen, insbesondere VZ 283 (absolutes Haltverbot) sowie die hierfür erforderlichen Zusatzzeichen. Weitere Eigenschaften werden nicht zugesichert.

(4) Abbildungen, Maße und sonstige Angaben in Werbung, auf der Website oder in Angeboten von Mein Halteverbot dienen der allgemeinen Beschreibung und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform in der Buchungsbestätigung bestätigt werden.

§ 3 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Mein Halteverbot stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde kann seine Buchung online unter mein-halteverbot.de oder telefonisch unter 0208 20 777 035 sowie per E-Mail an info@mein-halteverbot.de vornehmen. Erforderlich sind regelmäßig: Vor- und Zuname, Rechnungsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anzahl und Art der gewünschten Schilder, Aufstellort, Zeitraum sowie das gewünschte Servicepaket.

(3) Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, bei Zahlung per Überweisung mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig buchen“, bei Zahlung über PayPal mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ und der anschließenden Freigabe der Zahlung bei PayPal. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von Mein Halteverbot in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Nimmt Mein Halteverbot das Angebot nicht an, wird ein bereits über PayPal gezahlter Betrag unverzüglich und vollständig über PayPal erstattet.

(4) Bei einer telefonischen oder per E-Mail erteilten Buchung kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung in Textform zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung, in der der Erhalt der Anfrage bestätigt wird, gilt nicht als Annahme.

(5) Mein Halteverbot ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Eine Annahme setzt insbesondere die Verfügbarkeit der Schilder im gewünschten Zeitraum voraus.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit der Mietpreis eine Kaution umfasst, wird diese gesondert ausgewiesen. Die Kaution wird nach vollständiger und mangelfreier Rückgabe der Schilder über die ursprünglich gewählte Zahlungsart erstattet. Fehlen Teile, insbesondere Standfüße, Pfosten oder einzelne Schilder, oder weisen die zurückgegebenen Gegenstände über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden auf, ist Mein Halteverbot berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten und mit Schadensersatzansprüchen aufzurechnen.

(3) Bei einer Online-Buchung erfolgt die Zahlung wahlweise per Überweisung (Vorkasse) oder über PayPal. Über PayPal können, je nach Angebot von PayPal, auch Zahlungen per SEPA-Lastschrift sowie per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt werden; Zahlungsdienstleister ist in diesem Fall die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg. Bei Zahlung über PayPal wird der Zahlbetrag einschließlich einer etwaigen Kaution mit Abschluss des Bestellvorgangs belastet. Bei Zahlung per Überweisung erhält der Kunde die Zahlungsinformationen mit der Buchungsbestätigung. Bei telefonischen oder per E-Mail erteilten Buchungen erfolgt die Zahlung per Überweisung, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Bei Buchungen mit Selbstabholung muss die Zahlung spätestens drei Werktage vor dem Abholtermin auf dem Konto von Mein Halteverbot eingegangen sein. Bei Lieferung und Aufstellung sowie beim Komplettpaket muss die Zahlung vollständig vor Beginn der Leistungserbringung eingegangen sein, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wird.

(4) Bei Komplettpaketen mit Genehmigungsservice stellt Mein Halteverbot die behördlichen Gebühren entweder im Vorfeld als gesondert ausgewiesene Position in Rechnung oder reicht diese nach Kenntnis des Bescheids an den Kunden weiter. Behördliche Gebühren werden in der tatsächlich anfallenden Höhe berechnet. Sie sind nicht Bestandteil des Mietpreises. Wurde bei einer Online-Buchung bereits ein voraussichtlicher Betrag für die behördlichen Gebühren gezahlt, wird dieser mit den tatsächlich anfallenden Gebühren verrechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet, ein Fehlbetrag nachberechnet.

(5) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist Mein Halteverbot berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie pauschalierten Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Mein Halteverbot, Felix Brauers, Saarner Straße 339, 45478 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 20 777 035, E-Mail: info@mein-halteverbot.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

Hinweis zu Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen

Verlangen Sie, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beförderung, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Auf Buchungen, die ausschließlich die kurzfristige Bereitstellung von Halteverbotsschildern und Zubehör für einen vertraglich vereinbarten, festen Termin oder Zeitraum zum Gegenstand haben, kann sich Mein Halteverbot auf diesen Ausschluss berufen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Mein Halteverbot, Felix Brauers, Saarner Straße 339, 45478 Mülheim an der Ruhr, E-Mail: info@mein-halteverbot.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: ____________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Mietdauer, Stornierung

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Schilder ist ausgeschlossen.

(2) Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist Mein Halteverbot berechtigt, für den Zeitraum zwischen dem vereinbarten und dem tatsächlichen Rückgabezeitpunkt eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses (anteilig pro Tag) zu verlangen oder Schadensersatz in entsprechender Höhe zu fordern.

(3) Eine vorzeitige Rückgabe der Schilder vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt führt nicht zu einer anteiligen Erstattung des Mietpreises.

(4) Außerhalb eines etwaigen Widerrufsrechts gemäß § 5 gelten folgende Stornierungsregelungen, soweit nicht in der Buchungsbestätigung abweichend vereinbart:

  • Stornierung bis 7 Tage vor dem ersten Tag der Mietzeit: kostenfrei.
  • Stornierung zwischen 6 und 3 Tagen vor dem ersten Tag der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Stornierung weniger als 3 Tage vor dem ersten Tag der Mietzeit oder am Tag der Mietzeit: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Behördliche Gebühren des Genehmigungsservices werden, sofern bereits angefallen, in jedem Fall vom Kunden getragen.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mein Halteverbot kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mein Halteverbot bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Holt der Kunde die im Rahmen einer Selbstabholung gebuchten Schilder am vereinbarten Tag nicht ab, bleibt der vereinbarte Rückgabezeitpunkt unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Mein Halteverbot in Textform.

§ 7 Bereitstellung, Lieferung, Aufstellung und Rückgabe

a) Selbstabholung

(1) Bei Selbstabholung erfolgt die Übergabe an dem in der Buchungsbestätigung genannten Abholort. Mein Halteverbot informiert den Kunden rechtzeitig über die Öffnungszeiten und die Modalitäten der Übergabe.

(2) Mit der Übernahme der Schilder geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen und gesicherten Transport sowie für die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Aufstellung verantwortlich.

(3) Auf die mit dem Verladen verbundenen Risiken, insbesondere Verletzungs- und Beschädigungsgefahren, wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. Der Kunde hat in eigenem Interesse darauf zu achten, dass die ausgegebenen Schilder im Hinblick auf Pfeilrichtung und Anzahl seinem Bedarf entsprechen.

b) Lieferung und Aufstellung durch Mein Halteverbot

(4) Bei den Servicepaketen „Lieferung und Aufstellung“ sowie „Komplettpaket“ liefert Mein Halteverbot die Schilder zum vereinbarten Aufstellort und stellt sie verkehrssicher entsprechend den maßgeblichen Vorschriften, insbesondere der StVO und der jeweils einschlägigen verkehrsrechtlichen Anordnung, auf. Der Abbau erfolgt nach Ende des vereinbarten Zeitraums durch Mein Halteverbot.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellort frei zugänglich ist und der Aufstellung keine erkennbaren Hindernisse entgegenstehen. Ist eine Aufstellung am vereinbarten Ort aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich (z. B. Baustelle, Sperrung, ungeeigneter Untergrund), ist Mein Halteverbot berechtigt, die Schilder an der nächstgelegenen geeigneten Stelle aufzustellen oder, soweit dies nicht möglich oder zumutbar ist, von der Aufstellung abzusehen. Die Vergütung bleibt in diesem Fall in voller Höhe geschuldet.

(6) Vereinbarte Liefer- und Aufstellzeiten sind voraussichtliche Zeitangaben. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, behördlichen Maßnahmen oder ähnlichen, von Mein Halteverbot nicht zu vertretenden Umständen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt, soweit eine sinnvolle Aufstellung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters noch möglich ist.

(7) Mein Halteverbot weist darauf hin, dass die Standsicherheit der Schilder ab Windstärke 4 Beaufort nicht gewährleistet ist und in solchen Fällen eine Aufstellung unterbleibt oder vorzeitig abgebaut wird. Eine hieraus resultierende Verschiebung des Aufstellzeitraums begründet keine Schadensersatzansprüche gegen Mein Halteverbot.

c) Rückgabe bei Selbstabholung

(8) Die Rückgabe erfolgt am in der Buchungsbestätigung genannten Rückgabeort. Der Kunde ist verpflichtet, die Schilder vollständig, gereinigt und im Übergabezustand zurückzugeben.

§ 8 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

(1) Bei Buchung der Servicepakete „Selbstabholung“ oder „Lieferung und Aufstellung“ ist der Kunde dafür verantwortlich, die für die Einrichtung der Halteverbotszone erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen, die Bewilligung am Aufstellort vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

(2) Bei Selbstabholung obliegt es dem Kunden, die Schilder verkehrs- und standsicher gemäß den Vorgaben der verkehrsrechtlichen Anordnung sowie den allgemeinen Bestimmungen der StVO und der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) aufzustellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine Dokumentation über den Zeitpunkt der Aufstellung und die Lage der Schilder anzufertigen, insbesondere durch Fotos, die Datum und Uhrzeit erkennen lassen, und etwaige bereits geparkte Fahrzeuge in dem Bereich zu erfassen. Die Dokumentation ist für die rechtssichere Anordnung von Abschleppmaßnahmen regelmäßig erforderlich.

(4) Der Kunde steht dafür ein, dass die Aufstellung der Schilder Rechte Dritter nicht beeinträchtigt. Insbesondere bleibt der Kunde dafür verantwortlich, dass weder Verkehrsteilnehmer behindert noch fremde Sachen beschädigt werden.

§ 9 Genehmigungsservice

(1) Bei Beauftragung des Genehmigungsservices stellt Mein Halteverbot im Namen und auf Rechnung des Kunden den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Halteverbotsgenehmigung) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

(2) Mein Halteverbot schuldet eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Antragstellung. Die Erteilung der Genehmigung selbst liegt allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Mein Halteverbot übernimmt keine Garantie für die Erteilung, den Inhalt oder den Zeitpunkt der Genehmigung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Antragstellung erforderlichen Angaben (insbesondere genauer Aufstellort, Zeitraum, Zweck, Anzahl der benötigten Stellplätze, ggf. Fahrzeugkennzeichen) wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Verzögerungen oder Ablehnungen, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Wird die Genehmigung von der Behörde versagt, in einem geringeren Umfang oder zu einem anderen Zeitraum als beantragt erteilt, bleibt der Anspruch von Mein Halteverbot auf die vereinbarte Servicegebühr für den Genehmigungsservice grundsätzlich bestehen, da diese die Antragstellung und Bearbeitung vergütet, nicht den Erfolg. Bereits erbrachte Mietleistungen bleiben ebenfalls vergütungspflichtig. Eine eventuelle Stornierung des Mietteils richtet sich nach § 6.

(5) Die behördlichen Gebühren werden gemäß § 4 Abs. 4 abgerechnet.

(6) Mein Halteverbot ist berechtigt, sich zur Antragstellung zuverlässiger Dritter zu bedienen.

§ 10 Eigentumsverhältnisse

(1) Sämtliche überlassenen Schilder, Pfosten, Standfüße und sonstige Gegenstände bleiben Eigentum von Mein Halteverbot.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache an Dritte weiterzuvermieten, zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in sonstiger Weise dem Zugriff von Mein Halteverbot zu entziehen. Im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs Dritter auf die Mietsache hat der Kunde den Gläubiger unverzüglich auf das Eigentum von Mein Halteverbot hinzuweisen und Mein Halteverbot ohne schuldhaftes Zögern in Textform zu informieren.

(3) Ein Verbringen der Mietsache außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt.

(4) Bei Nichtrückgabe der Schilder zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt behält sich Mein Halteverbot zivil- und strafrechtliche Schritte vor, sofern keine Zustimmung zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses erteilt wurde.

§ 11 Haftung

(1) Mein Halteverbot haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Mein Halteverbot, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

(2) Für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist von Mein Halteverbot, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Mein Halteverbot ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Mein Halteverbot nur, soweit es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs.

(5) Mein Halteverbot übernimmt keine Gewähr dafür, dass falsch parkende Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder tatsächlich abgeschleppt werden. Die Anordnung von Abschleppmaßnahmen liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

(6) Bei Selbstabholung haftet Mein Halteverbot nicht für Schäden, die auf fehlerhafter Aufstellung, unzureichender Sicherung oder unsachgemäßer Verwendung der Schilder durch den Kunden beruhen. Mein Halteverbot ist insbesondere nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde über eine Genehmigung zur Aufstellung verfügt.

(7) Bei eigener Aufstellung durch Mein Halteverbot trägt Mein Halteverbot die Verantwortung für die ordnungsgemäße und verkehrssichere Aufstellung im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten und der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Eingriffe Dritter entstehen, ist im Rahmen der vorstehenden Absätze 1 bis 4 begrenzt.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mein Halteverbot.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Mein Halteverbot, abrufbar unter mein-halteverbot.de.

§ 13 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.

(2) Mein Halteverbot ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(4) Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr.

(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Mein Halteverbot in Mülheim an der Ruhr. Mein Halteverbot ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: Oktober 2026

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