Halteverbot beantragen
Halteverbot beantragen: wir holen die Genehmigung für Sie ein
Ein Halteverbot auf öffentlicher Straße braucht immer eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Wir kennen die Abläufe in Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen und Oberhausen, stellen den Antrag für Sie, beschriften die Zusatzzeichen passend zur Anordnung und stellen die Schilder auf Wunsch auch auf.

Wann braucht man eine Genehmigung für ein Halteverbot?
Immer dann, wenn das Halteverbot auf einer öffentlichen Straße gelten soll, etwa für einen Umzug, eine Möbellieferung, einen Container oder Handwerker. Die Straßenverkehrsbehörde erlässt dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 StVO). Erst mit dieser Anordnung und rechtzeitig aufgestellten Schildern gilt das Halteverbot, und erst dann dürfen Falschparker abgeschleppt werden.
Verkehrszeichen ohne Anordnung selbst aufzustellen, ist nicht erlaubt (§ 33 StVO). Auf einem privaten Grundstück, etwa einer Hofeinfahrt, gilt dagegen das Hausrecht des Eigentümers; dafür braucht es keine Genehmigung der Stadt.
Halteverbot beantragen in Mülheim, Duisburg, Essen und Oberhausen
| Stadt | Zuständig | Antrag | Gebühr der Stadt | |
|---|---|---|---|---|
| Mülheim an der Ruhr | Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Straßenverkehrsbehörde | möglichst 14 Tage vor dem Termin | 40 € (Genehmigung bis 14 Tage) | Details → |
| Duisburg | Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement (Verkehrsmanagement) | mindestens 10 Tage vor dem Umzug | mindestens 35 € (seit 01.07.2026, per Gebührenbescheid) | Details → |
| Essen | Stadt Essen, Baustellenmanagement | mindestens 15 Tage vor Beginn, zuzüglich 4 Tage Aufstellfrist für die Schilder | je nach Art und Umfang; für Halteverbots-Ausnahmen nennt die Stadt ab 25 € je Tag, in der Regel 25 bis 40 € | Details → |
| Oberhausen | Stadt Oberhausen, Straßenverkehrsbehörde | eine feste Frist nennt die Stadt nicht; wir empfehlen mindestens 14 Tage | 20 € für bis zu eine Woche, 60 € ab einer Woche | Details → |
- Stadt
- Mülheim an der Ruhr
- Zuständig
- Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Straßenverkehrsbehörde
- Antrag
- möglichst 14 Tage vor dem Termin
- Gebühr der Stadt
- 40 € (Genehmigung bis 14 Tage)
- Stadt
- Duisburg
- Zuständig
- Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement (Verkehrsmanagement)
- Antrag
- mindestens 10 Tage vor dem Umzug
- Gebühr der Stadt
- mindestens 35 € (seit 01.07.2026, per Gebührenbescheid)
- Stadt
- Essen
- Zuständig
- Stadt Essen, Baustellenmanagement
- Antrag
- mindestens 15 Tage vor Beginn, zuzüglich 4 Tage Aufstellfrist für die Schilder
- Gebühr der Stadt
- je nach Art und Umfang; für Halteverbots-Ausnahmen nennt die Stadt ab 25 € je Tag, in der Regel 25 bis 40 €
- Stadt
- Oberhausen
- Zuständig
- Stadt Oberhausen, Straßenverkehrsbehörde
- Antrag
- eine feste Frist nennt die Stadt nicht; wir empfehlen mindestens 14 Tage
- Gebühr der Stadt
- 20 € für bis zu eine Woche, 60 € ab einer Woche
Stand Oktober 2026, laut Serviceportalen bzw. Webseiten der Städte. Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
So beantragen Sie ein Halteverbot, Schritt für Schritt
- 1Ort und Länge festlegenGenaue Adresse und Länge der Zone. Für einen 7,5-t-Umzugswagen sind meist 15 Meter nötig, mit Ladebordwand eher 20 Meter.
- 2Termin und UhrzeitDatum und Uhrzeit, z. B. ganztägig oder 7 bis 18 Uhr. Für mehrere Tage den Zeitraum angeben.
- 3Antrag bei der StadtOnline, per E-Mail oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, je nach Stadt.
- 4Anordnung und GebührDie Stadt erteilt die Anordnung und erhebt eine Gebühr. Für Auszugs- und Einzugsort braucht es jeweils eine eigene Anordnung.
- 5Schilder aufstellenMindestens drei volle Tage vorher, mit Zusatzzeichen in DIN-Schrift, die genau Datum und Uhrzeit der Anordnung zeigen.
- 6Aufstellung dokumentierenEin Aufstellprotokoll mit Fotos belegt, seit wann die Schilder stehen. Das ist wichtig, wenn abgeschleppt werden muss.
Selbst beantragen oder von uns beantragen lassen?
Selbst beantragen: Sie stellen den Antrag bei Ihrer Stadt und mieten bei uns nur die Schilder (Paket 1, 49 €). Die Zusatzzeichen drucken wir passend zu Ihrer Anordnung.
Beantragen lassen: Mit Paket 2 (79 €) holen Sie das Set ab und wir kümmern uns um die Genehmigung. Mit dem Komplettservice (129 € zzgl. Anfahrt) übernehmen wir zusätzlich Lieferung, Aufbau, Aufstellprotokoll und Abbau. Die Gebühr der Stadt berechnen wir jeweils in tatsächlicher Höhe weiter.
Wann buchen? Regulär mindestens 14 Tage vor dem Halteverbotstag. Ab 7 Tagen vorher geht es mit 25 € Expresszuschlag; wie schnell die Stadt genehmigt, können wir dann aber nicht garantieren.
Häufige Fragen zum Halteverbot beantragen
Wie lange vorher muss ich ein Halteverbot beantragen?
Das hängt von der Stadt ab: In Duisburg mindestens 10 Tage vorher, in Mülheim möglichst 14 Tage, in Essen mindestens 15 Tage vorher plus 4 Tage Aufstellfrist. Bei uns buchen Sie regulär mindestens 14 Tage vor dem Termin, in Essen mit Genehmigung durch uns mindestens 21 Tage.
Was kostet es, ein Halteverbot zu beantragen?
Die Gebühr der Stadt liegt in unseren vier Städten zwischen 20 und 60 €, je nach Stadt und Dauer. Lassen Sie uns beantragen, kostet Paket 2 mit Schildern 79 €, der Komplettservice 129 € zzgl. Anfahrt, jeweils zzgl. Gebühr der Stadt.
Darf ich Halteverbotsschilder ohne Genehmigung aufstellen?
Nein. Ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist das Schild nicht wirksam, Falschparker dürfen nicht abgeschleppt werden, und Verkehrszeichen ohne Anordnung aufzustellen, ist nicht erlaubt.
Gilt das Halteverbot auf beiden Straßenseiten?
Nur auf der Seite, für die es angeordnet ist. Brauchen Sie beide Seiten, muss das im Antrag stehen, und es werden Schilder auf beiden Seiten aufgestellt.
Brauche ich bei einem Umzug zwei Genehmigungen?
Ja, für Auszugs- und Einzugsort jeweils eine. Liegen beide in Mülheim, Duisburg, Essen oder Oberhausen, buchen Sie einfach zwei Halteverbote bei uns.
Genehmigung in Ihrer Stadt
- Halteverbot Mülheim beantragenGebühr: 40 € (Genehmigung bis 14 Tage)
- Halteverbot Duisburg beantragenGebühr: mindestens 35 € (seit 01.07.2026, per Gebührenbescheid)
- Halteverbot Essen beantragenGebühr: je nach Art und Umfang; für Halteverbots-Ausnahmen nennt die Stadt ab 25 € je Tag, in der Regel 25 bis 40 €
- Halteverbot Oberhausen beantragenGebühr: 20 € für bis zu eine Woche, 60 € ab einer Woche
Halteverbot beantragen