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Schilder & Regeln

Halteverbotsschilder: Bedeutung, Pfeile und Zusatzzeichen

Mein Halteverbot · aktualisiert am 17. Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Rund ums Halteverbot gibt es zwei Verkehrszeichen und eine Handvoll Zusatzzeichen. Wer sie kennt, weiß, wo genau nicht gehalten werden darf, ab wann das gilt und wie ein mobiles Halteverbot für Umzug oder Lieferung richtig beschildert wird. Hier finden Sie alle Varianten mit Bild.

Zeichen 283: absolutes Haltverbot

Zeichen 283, absolutes Haltverbot

Ein blaues Schild mit rotem Rand und rotem Kreuz: Hier ist auf der Fahrbahn das Halten verboten, also auch kurzes Anhalten zum Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen. Erlaubt ist nur unfreiwilliges Anhalten, etwa im Stau oder an einer roten Ampel.

Ohne Pfeil gilt das Verbot ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite oder bis ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr etwas anderes regelt.

Die Pfeile: Anfang, Mitte und Ende

Bei mobilen Halteverboten, etwa für einen Umzug, wird die Strecke mit Pfeilen eingegrenzt. Die Regel ist einfach: Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn, beginnt das Halteverbot. Zeigt er von der Fahrbahn weg, endet es. Steht das Schild auf der rechten Straßenseite, liegt die Fahrbahn links davon; auf der linken Straßenseite, etwa in Einbahnstraßen, ist es umgekehrt. Bei langen Zonen markiert ein Zeichen mit zwei Pfeilen die Mitte.

  • Zeichen 283-10: Anfang, rechte StraßenseiteZeichen 283-10Anfang, rechte Straßenseite
  • Zeichen 283-30: Mitte (Wiederholung), rechte StraßenseiteZeichen 283-30Mitte (Wiederholung), rechte Straßenseite
  • Zeichen 283-20: Ende, rechte StraßenseiteZeichen 283-20Ende, rechte Straßenseite
  • Zeichen 283-21: Anfang, linke StraßenseiteZeichen 283-21Anfang, linke Straßenseite
  • Zeichen 283-31: Mitte (Wiederholung), linke StraßenseiteZeichen 283-31Mitte (Wiederholung), linke Straßenseite
  • Zeichen 283-11: Ende, linke StraßenseiteZeichen 283-11Ende, linke Straßenseite

So sieht eine typische Umzugszone aus (rechte Straßenseite)

Anfang der ZoneAnfang
Zone, z. B. 15 mFahrtrichtung →
Ende der ZoneEnde

Wer die Straße entlangfährt, sieht zuerst das Schild mit dem Pfeil zur Fahrbahn (Anfang), am Ende der Zone das Schild mit dem Pfeil von der Fahrbahn weg. Ein Ende-Schild ohne vorheriges Anfang-Schild ist für sich allein nicht wirksam.

Zeichen 286: eingeschränktes Haltverbot

Zeichen 286, eingeschränktes Haltverbot

Nur ein roter Schrägbalken: Parken ist verboten, kurzes Halten bis drei Minuten aber erlaubt, ebenso Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen. Für Umzüge wird in der Regel das absolute Haltverbot nach Zeichen 283 angeordnet, damit der Platz wirklich frei bleibt.

Eintrag
Parken
Zeichen 283 (absolut)
verboten
Zeichen 286 (eingeschränkt)
verboten
Eintrag
Kurz halten (bis 3 Minuten)
Zeichen 283 (absolut)
verboten
Zeichen 286 (eingeschränkt)
erlaubt
Eintrag
Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen
Zeichen 283 (absolut)
verboten
Zeichen 286 (eingeschränkt)
erlaubt
Eintrag
Typisch für Umzüge
Zeichen 283 (absolut)
ja
Zeichen 286 (eingeschränkt)
selten

Zusatzzeichen beim mobilen Halteverbot

Zusatzzeichen unter dem Hauptzeichen schränken das Halteverbot ein oder erweitern es. Beim Umzugs-Halteverbot sind zwei Arten üblich:

12.11.7-18 h

Datum und Uhrzeit: Das Halteverbot gilt nur an diesen Tagen und zu diesen Zeiten. Ohne Zusatzzeichen würde es dauerhaft gelten. Genau diese Angaben stehen in der Anordnung der Stadt.

Zusatzzeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

Zeichen 1060-31, „auch auf Seitenstreifen“: Das Haltverbot gilt nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf dem Seitenstreifen. Das ist wichtig, wenn dort sonst geparkt wird.

So werden Zusatzzeichen richtig beschriftet

  • Verkehrsschrift nach DIN 1451 Teil 2, so schreibt es die Verwaltungsvorschrift zur StVO vor. Handschrift, Filzstift oder laminierte Ausdrucke sind nicht zulässig.
  • Datum ohne führende Null („2.5.“ statt „02.05.“), das Jahr kann entfallen.
  • Uhrzeit in vollen Stunden mit „h“ („7-18 h“), ohne führende Null.
  • Nur ein Beginn? Dann mit „ab“ („ab 12.11. 7 h“). Ohne „ab“ gilt die Angabe nur für diesen einen Zeitpunkt.
  • Wochentage abgekürzt, z. B. „Mo-Fr“; „Mo-Fr“ schließt Feiertage an diesen Wochentagen mit ein.
  • Keine Begründungen wie „Umzug“ oder „Bauarbeiten“, sie sind kein amtliches Zusatzzeichen.
  • 12.11.7-18 h
    ✓ richtigEin Tag mit Uhrzeit: Datum ohne Jahr, volle Stunden mit „h“.
  • 12.-13.11.
    ✓ richtigMehrere Tage, ganztägig: Zeitraum mit Bindestrich.
  • ab 12.11. 7 h
    ✓ richtigNur ein Beginn: immer mit „ab“.
  • 31.10. & 2.11.
    ✓ richtigZwei einzelne Tage über das Monatsende: jeweils mit Monat.
  • 12.11. 7 h
    ✗ nicht soOhne „ab“ gilt die Angabe nur für genau diesen Zeitpunkt.
  • 12.11.202607:00-18:00 Uhr
    ✗ nicht soFührende Nullen und „Uhr“ statt „h“: unüblich und unnötig lang.
  • Umzugam 12.11.
    ✗ nicht soBegründungen wie „Umzug“ gehören nicht auf ein Zusatzzeichen.
  • 12.11. 7-18
    ✗ nicht soHandschrift oder laminierte Ausdrucke sind auf öffentlichen Straßen nicht zulässig.

Maßgeblich ist immer, was die Straßenverkehrsbehörde in der Anordnung festlegt. Bei unseren Halteverbots-Sets drucken wir die Zusatzzeichen passend dazu in DIN-Schrift.

Wie früh müssen die Schilder stehen?

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (24.05.2018, 3 C 25.16) müssen mobile Haltverbotsschilder mindestens drei volle Tage vorher stehen, damit ein trotzdem dort parkendes Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf. Einzelne Städte verlangen mehr: Mülheim an der Ruhr nennt zum Beispiel 96 Stunden vor Beginn. Ein Aufstellprotokoll mit Fotos belegt, seit wann die Schilder stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeichen 283 (rotes Kreuz): Halten und Parken verboten. Zeichen 286 (ein Balken): nur Parken verboten.
  • Pfeil zur Fahrbahn = Anfang, Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende, zwei Pfeile = Mitte.
  • Zusatzzeichen in DIN-Schrift, Datum ohne führende Null, Uhrzeit mit „h“, bei nur einem Beginn „ab“.
  • Mindestens drei volle Tage vorher aufstellen und mit Fotos dokumentieren.

Sie brauchen ein Halteverbot? Schilder mieten, Genehmigung beantragen lassen oder gleich den Komplettservice für den Umzug buchen.

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